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   BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65   

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BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65 (https://dejure.org/1966,87)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1966 - IV C 64.65 (https://dejure.org/1966,87)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1966 - IV C 64.65 (https://dejure.org/1966,87)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Baudispens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Wohnhauses und Geschäftshauses - Gewährung eines Dispenses wegen einer 92 %igen baulichen Flächenausnutzung - Verpflichtung zur Schaffung einer angemessenen Zahl von Einstellplätzen - Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGaORGaO (Vorspruch) § 2
    Baurecht, Einstellplätze und Garagenbaupflicht, Ablösungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 213
  • NJW 1966, 1936
  • NJW 1967, 590 (Ls.)
  • DVBl 1967, 43
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65

    Laternengaragen

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
    Daß diese Umstände bei der Bestimmung des Inhalts einer gesetzlich normierten Verpflichtung nicht unberücksichtigt bleiben können, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. März 1966 - BVerwG IV C 2.65 - (DVBl. 1966 S. 406) rechtsgrundsätzlich ausgesprochen, insbesondere mit den Ausführungen: "Die Begriffe der Gemeinverträglichkeit und der Verkehrsüblichkeit sind naturgemäß inhaltlichen Wandlungen unterworfen, die sich aus der fortschreitenden Entwicklung der Verkehrsverhältnisse ergeben.
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
    Über die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und in welchem Umfange auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zwischen dem Träger öffentlicher Gewalt und einem Bürger vertragliche Vereinbarungen über die Regelung seiner Rechtsbeziehungen zur öffentlichen Gewalt im Einzelfall rechtswirksam zustande kommen können, hat der erkennende Senat bisher lediglich im Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 26.65 - (NJW 1966 S. 219) zu entscheiden gehabt.
  • BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
    Die mit ihrer Hilfe zu ermittelnden Grenzen des zulässigen verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs lassen sich daher nicht ein für allemal festlegen (so bereits RGZ 123, 181; BVerwGE 4, 342 [BVerwG 14.03.1957 - I C 16/55] [344]).
  • RG, 16.02.1929 - V 40/28

    Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße eine in den Luftraum über der Straße

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
    Die mit ihrer Hilfe zu ermittelnden Grenzen des zulässigen verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs lassen sich daher nicht ein für allemal festlegen (so bereits RGZ 123, 181; BVerwGE 4, 342 [BVerwG 14.03.1957 - I C 16/55] [344]).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht

    Zur Zulässigkeit von Verträgen, durch die sich der Bauherr gegen Befreiung von seiner Stellplatzpflicht zur Zahlung eines Ablösungsbetrages verpflichtet, den die Gemeinde zur Herstellung von Parkraum zu verwenden hat (in Fortentwicklung des Urteils vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213).

    Das Berufungsgericht sieht zu Recht die in Rede stehenden Ablösungsverträge als öffentlich-rechtliche Verträge an und bejaht zutreffend den Verwaltungsrechtsweg (vgl. Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [214]; vgl. ferner BGH-Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 37.77 - NJW 1979, 642).

    Daß die Auslegung der Vorschriften der Reichsgaragenordnung eine andere Bewertung zu rechtfertigen vermag, zeigt auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - (BVerwGE 23, 213 ff.).

    Von einem offenkundigen Rechtsverstoß, der zur Nichtigkeit dieser Auflage führen könnte, ist jedoch nach den auch insoweit irrevisiblen Darlegungen des Berufungsgerichts keine Rede (vgl. auch dazu das Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213, in dem ein immerhin vergleichbarer Ablösungsvertrag als zulässig angesehen worden ist).

  • VGH Hessen, 28.01.1983 - IV OE 111/81
    Dabei handelte es sich bei allen Maßnahmen um solche, die im Bereich des öffentlichen Rechts angesiedelt sind (BVerwG, U. v. 4.2.1966 - IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [214]; ständige Rechtsprechung).

    Dies ist jedoch unschädlich, wie der erkennende Senat (U. v. 7.12.1981 - IV OE 1/81 - BRS 38 Nr. 208) - in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.2.1966 - IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [220] ausgeführt hat:.

    Nach dieser Entscheidung aus dem Jahre 1979 ist es zumindestens fraglich, ob das Bundesverwaltungsgericht noch an dem Erfordernis festhält, daß dem beitragspflichtigen Bauherrn eine bevorzugte Nutzungsbefugnis an im Eigentum eines anderen stehenden Einstellplätzen eingeräumt wird (BVerwG, U. v. 4.2.1966 - 4 C 64.65 -, BVerwGE 23, 213 ff.; B. v. 31.10.1966 - IV B 120.66 - BRS 17 Nr. 82).

    Denn während zunächst es das Hauptziel der Reichsgaragenordnung ausweislich der Ausführungen in ihrem Vorspruch gewesen ist, den Verkehrsablauf dadurch zu sichern, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr freigehalten werden und ihre Belastung durch ruhende Kraftfahrzeuge vermieden wird, hat die nach dem zweiten Weltkrieg einsetzende Vermehrung des Kraftfahrzeugverkehrs sowie die intensive Bautätigkeit dazu geführt, daß an dem vom Gesetzgeber in den dreißiger Jahren entwickelten Konzept, Stellplätze von den öffentlichen Verkehrsflächen zu trennen, nicht mehr festgehalten werden konnte (so auch BVerwG, U. v. 4.2.1966 - IV C 64.65 - BVerwGE 23, 219 f.).

  • BFH, 11.02.2004 - II R 31/02

    Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erschließungskosten

    Mit Abschluss eines Ablösungsvertrags nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB entstehen zwar der öffentlich-rechtliche Anspruch der Gebietskörperschaft auf den Ablösebetrag und in Person des Veräußerers die Verpflichtung zu dessen Zahlung; eigentlicher Inhalt des Vertrages ist es aber, endgültig die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der abgabeberechtigten Körperschaft und dem Bürger hinsichtlich der Abgabenverpflichtung des Bürgers zu regeln (vgl. BVerwG-Urteil vom 4. Februar 1966 IV C 64.65, BVerwGE 23, 213, zur Reichsgaragenordnung).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Diese Bindung bedeutet, daß verwaltungsrechtliche Verträge bezüglich ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit an den durch "Gesetz und Recht" gesetzten Grenzen gewissermaßen enden, daß also, soweit "Gesetz und Recht" entgegenstehen, für den Abschluß verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 334, vgl. ferner allgemein zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [215 ff.]).
  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

    Es hat, namentlich im Urteil vom 4. Februar 1966 (IV C 64.65 = BVerwGE 23, 213), den Standpunkt vertreten, bei der Anwendung der Reichsgaragenordnung müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Bauwillige in vielen Fällen in seinem uneingeschränkten Eigentum stehende Einstellplätze nicht schaffen könne.

    Geltung der Reichsgaragenordnung bestand keine (gesetzliche) Verpflichtung des Bauwilligen, einen Geldbeitrag zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen ohne eigene bevorzugte Nutzungsbefugnis zu leisten (BVerwGE 23, 213, 220).

    Soweit es die Frage betraf, ob ein solcher Anspruch auf die Reichsgaragenordnung gestützt werden konnte war im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits höchstrichterlich geklärt, daß der Bauwillige nicht zu einem Beitrag herangezogen werden durfte, der ihm keine bevorzugte Nutzungsbefugnis an einem öffentlichen Parkplatz sicherte (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1966 = BVerwGE 23, 213, veröffentlicht u.a. in DVB1 1966, 756 /ftovemberheft 19667; vgl. auch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. und 31.Oktober 1966 in BRS Bd. 17 Nr. 81 und 82).

  • BVerwG, 14.05.1980 - 7 B 75.80

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Finanzierung einer Sielbaumaßnahme -

    Vereinbarung über die Vorauszahlung von Anliegerbeiträgen und vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.65 - (BVerwGE 23, 213) betr.

    Allerdings ist, wie in dem Urteil vom 4. Februar 1966 (BVerwGE 23, 213 [216]) ausgeführt wird, zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt.

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht ab von der bereits genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.65 - (BVerwGE 23, 213 [216]), soweit darin ausgeführt wird, die Rechtsgültigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge sei.

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Diese (streng ablehnende) Auffassung wird jedoch von der modernen Verwaltungsrechtswissenschaft nicht mehr geteilt; auf eine Ergänzung des (rein) hoheitsrechtlichen Verwaltungsrechts durch "einvernehmliche Rechtsakte" kann heute nicht mehr verzichtet werden (vgl BVerwGE 23, 213, 215).
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 23 B 04.79

    Inanspruchnahme einer Entwässerungsanlage zur Abgeltung von kalkulatorischen

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  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 82/79

    Zulässigkeit eines Ablösungsvertrages unter der Geltung der Reichsgaragenordnung

    Es hat, namentlich im Urteil vom 4. Februar 1966 (IV C 64.65 = BVerwGE 23, 213), den Standpunkt vertreten, bei der Anwendung der Reichsgaragenordnung müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Bauwillige in vielen Fällen in seinem uneingeschränkten Eigentum stehende Einstellplätze nicht schaffen könne.

    Unter der Geltung der Reichsgaragenordnung bestand keine gesetzliche Verpflichtung des Bauwilligen, einen Geldbeitrag zur Schaffung von öffentlichen Parkplätzen ohne eigene bevorzugte Nutzungsbefugnis zu leisten (BVerwGE 23, 213, 226).

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

    Das Vertragsstrafeversprechen verstößt ferner insbesondere nicht gegen die für die Verwaltung auch beim Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geltenden Grundsätze des allgemeinen Gleichheitssatzes und des Übermaßverbotes (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]; 42, 331 [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72]; vgl. jetzt § 59 Abs. 2 Nr. 4, § 56 Abs. 1 VwVfG).
  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 120.66

    Antrag auf Baugenehmigung für ein Wohngebäude und Geschäftsgebäude -

  • BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65

    Schaffung von Einstellplätzen - Gewährung rechtlichen Gehörs - Beschwerde gegen

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449

    Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann

  • VG Saarlouis, 22.11.2019 - 3 K 2307/17

    Zur Unwirksamkeit eines Abgabenverzichts

  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86

    Flugsicherungskosten - Gesetzliche Verteilung - Flugsicherungsbetriebsdienst -

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

  • BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72

    Rückzahlungsklausel bei gewährter Umzugskostenvergütung - Auflage als

  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480

    Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 58.78
  • BVerwG, 28.08.1972 - IV B 165.71

    Vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und einem

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII C 64.70

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Übernahmepreis und

  • BVerwG, 19.05.1982 - 4 B 106.82

    Konsequenzen des Fehlens einer zweckbestimmten Verbindung zum genehmigten Objekt

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1989 - 1 A 32/88
  • OVG Saarland, 18.08.1982 - 3 R 67/80

    Voraussetzungen einer öffentlichen Abgabenpflicht; Erlass von

  • BSG, 10.11.1972 - 5 RKn 81/70

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Subordinationsrechtlicher Vertrag - Zulässigkeit

  • BVerwG, 16.06.1971 - IV B 7.71

    Geltendmachung der rechtlichen Unmöglichkeit und Sittenwidrigkeit einer Auflage

  • BVerwG, 10.01.1967 - IV B 148.65

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1971 - V ZR 69/69

    Erschließung eines Grundstücks - Bebauung eines Grundstücks im Rahmen des

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